Wertermittlungsanlässe
- Kauf oder Verkauf von Grundstücken bzw. Grundstücksteilen
- Vermögensauseinandersetzungen / Erbangelegenheiten / Ehescheidungen
- Übertragungen oder Schenkungen
- Zwangsversteigerungen
- Übernahme von Grundstücken ins Betriebsvermögen von Firmen
- Wertberechnung von Rechten und Belastungen
Wertermittlungsobjekte
- unbebaute Grundstücke
- freistehende Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften
- Renditeobjekte wie Mehrfamilienwohnhäuser, Geschäftshäuser
- Eigentumswohnungen und sonstiges Teileigentum
- Gewerbe- und Sonderimmobilien
Art der Gutachten
- Privatgutachten – Verkehrswertgutachten
- Gerichtsgutachten, Beweisgutachten
- Gutachterliche Stellungnahmen in Kurzform
Honorar
Seit 2009 ist das Honorar für Wertermittlungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI nicht mehr geregelt. Das Honorar richtet sich nach dem entstandenen Aufwand. Vorab kann selbstverständlich auch ein Pauschal-/Festpreis für Ihre Wertermittlung vereinbart werden.
Auftraggeber
Amtsgerichte (Würzburg, Gemünden), Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater, amtlich bestellte Betreuer, Unternehmen, Banken und Privatpersonen
Referenzen
- Bisher ca. 350 Verkehrswertgutachten (Amtsgerichte Würzburg und Gemünden)
- Bisher ca. 300 Verkehrswertgutachten (privat beauftragt)
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Gegenstand waren neben landwirtschaftl. Grundstücken, unbebauten Grundstücken vor allem Wohnhäuser, Nebengebäude, Eigentumswohnungen bzw. Teileigentum, Gewerbegrundstücke, Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke etc. in der Stadt Würzburg sowie den Landkreisen Würzburg, Kitzingen, Ochsenfurt und Main-Spessart.